Fleisch im Supermarkt.
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Seit Jahren arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer »Tierwohl«-Kennzeichnung. Nun stellte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erstmals Kriterien für die Schweinemast vor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat zwischenzeitlich eigene Möglichkeiten der Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte erarbeitet und vereinheitlicht. Wir haben uns beide Kennzeichnungssysteme genauer angesehen.

Das staatliche »Tierwohl«-Label

Das Kennzeichnungssystem des BMEL gilt zunächst nur für Schweine. Deren Haltung unterteilt das BMEL in drei Qualitätsstufen und betrachtet sie anhand von 13 Kriterien. Von diesen sind jedoch nur vier gestaffelt und unterscheiden zwischen den drei Stufen. Die Verwendung des Labels – und damit die Umsetzung der Kriterien – ist freiwillig. Einen konkreten Starttermin für das Label gibt es noch nicht. Das Ministerium rechnet damit, dass Fleisch aus der ersten Stufe etwa 20 % mehr kosten wird als solches ohne Label.

Die Haltungsform-Kennzeichnung des Einzelhandels

2018 entwickelten verschiedene Supermarktketten eigene Label, um die Tierhaltung bei Fleischprodukten kenntlich zu machen. Das erste, das auch den anderen oft zum Vorbild diente, war das Modell von Lidl. Anfang 2019 einigten sich die meisten großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels auf eine einheitliche Kennzeichnung unter dem Namen »Haltungsform«.

Auch bei der Haltungsform-Kennzeichnung können ProduzentInnen selbst entscheiden, ob sie teilnehmen. Das Label gilt zwar für mehr Tierarten (Schweine, Hähnchen, Puten, »Schlachtkühe« sowie die Kategorie Jungbullen/Ochsen, Färsen, Mastkälber), hat aber deutlich weniger Vorgaben als sein staatliches Pendant. Es unterscheidet vier Stufen für jede Tierart: Stallhaltung, StallhaltungPlus, Außenklima und Premium. Die erste Stufe entspricht dabei den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Aldi Nord und Süd, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny und Rewe wollen das Label schrittweise ab dem 1. April 2019 einführen. Die Organisation des Systems übernimmt die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese ist auch Trägerin der ebenfalls freiwilligen Initiative Tierwohl. Mit dieser fördert und kennzeichnet der Einzelhandel seit 2015 leicht erhöhte Tierschutzstandards in der Schweine- und Geflügelhaltung.

Kennzeichnungssysteme im Vergleich

Direkt vergleichen lassen sich bislang nur die Vorgaben zur Schweinehaltung, wobei sich die Haltungsform-Kennzeichnung explizit nur auf »Mastschweine« bezieht. Unklar ist, ob die Vorgaben des BMEL für Schweine für alle »Produktionsstufen«, vom Ferkel über die Zuchtsau bis zum Eber, gelten.

Die »Tierwohl«-Vorgaben des BMEL decken in jedem Fall mehr Bereiche ab und enthalten relativ umfangreiche Vorgaben z. B. zur Ausgestaltung der Ställe und zur Schlachtung. Unterschiede innerhalb der drei Stufen gibt es jedoch nur in Bezug auf das Platzangebot, die Strukturierung des Stalls, das Angebot von Auslauf, die Säugephase und das Kupieren der Schwänze. Weitere Kriterien regeln das Wasserangebot, die Kastration von Ferkeln, den Transport zur Schlachtung sowie Kontrollen und Fortbildungsmaßnahmen. Die entsprechenden Vorgaben sind in allen Stufen gleich.

Erschreckend ist, dass das staatliche Label das Schwänzekupieren erst ab Stufe zwei ausschließt. Nach geltendem EU-Recht darf Ferkeln nur in Ausnahmefällen der Schwanz abgeschnitten werden. Dennoch wird es derzeit fast immer durchgeführt, woran sich in Stufe eins nichts ändern muss. Die betäubungslose Ferkelkastration, die ab 2020 in Deutschland verboten sein wird, schließt das »Tierwohl«-Label dagegen bereits jetzt aus. Unklar und zu befürchten ist aber, dass die äußerst problematische Lokalanästhesie bei der Kastration weiter möglich ist. Die Haltungsform-Kennzeichnung des Einzelhandels enthält hingegen gar keine Vorgaben zu diesen beiden wichtigen Themen.

Die Haltungsform-Kennzeichnung beschränkt sich auf Vorgaben zu Stall und Auslauf, Futter, Beschäftigungsmaterialien und Kontrollsystemen. Das Verbot von gentechnisch verändertem Futter und die Beschränkung auf eigenes oder regionales Futter in den beiden höchsten Stufen ist hier aus ökologischer Sicht lobenswert, hat aber nicht direkt mit Tierschutzstandards zu tun.

Leider gar keine Rolle spielen in beiden Kennzeichnungssystemen folgende wichtige Aspekte: Vorgaben zu den Gruppengrößen, Maßnahmen gegen Überzüchtung oder Verbote für das Abschleifen der Eckzähne.

Die Initiative Tierwohl bindet der Einzelhandel in sein Kennzeichnungssystem ein, indem er sie zur Stufe 2 (StallhaltungPlus) macht. Bezüglich der Haltung von »Mastschweinen« stellt sie immerhin Vorgaben zu Scheuermöglichkeiten für die Tiere, Luftkühlungsvorrichtungen und Tageslicht in den Ställen sowie Antibiotikamonitoring bereit. Insgesamt liegen die Kriterien der Initiative Tierwohl noch sehr dicht an den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Und was ist mit Bio-Haltung?

Weder die »Tierwohl«- noch die Haltungsform-Kennzeichnung sehen biologische Tierhaltung als eine eigene, geschweige denn höchste, Stufe. Das ist richtig, da die rechtlichen Bio-Vorgaben sowie die Haltungsvorgaben der Bio-Verbände, entgegen der Vorstellung vieler VerbraucherInnen, in Tierschutzbelangen oft schwach sind. So kommt es, dass einige konventionelle Programme aus Tierschutzsicht deutlich über so manchen deutschen und europäischen Bio-Labeln liegen.

Unser Fazit: Jetzt nicht ausruhen!

Da die staatliche »Tierwohl«-Kennzeichnung mehr Kriterien berücksichtigt und bereits mit der ersten Stufe relativ deutlich über dem gesetzlichen Minimum ansetzt, ist sie das stärkere Instrument, um bessere Haltungsbedingungen zu erreichen.

Die erste Stufe der Haltungsform-Kennzeichnung des Einzelhandels (Stallhaltung) ist nur ein anderer Name für die gesetzlichen Mindestvorgaben, keine eigene Stufe. Erst ab Stufe zwei (StallhaltungPlus) kennzeichnet das System der Supermärkte eine etwas bessere Haltung. Sie liegt jedoch ebenfalls noch recht deutlich unter der ersten Stufe der staatlichen Kennzeichnung und so dicht am gesetzlichen Minimum, dass sie eine eigene Stufe noch nicht rechtfertigt.

Die neuen Vorgaben dürfen daher nicht darüber hinweg täuschen, dass die rechtlichen Standards zu schwach sowie voller tierquälerischer Praktiken sind. Darüber hinaus werden diese schwachen rechtlichen Vorgaben oft nicht eingehalten. Die Kennzeichnung überträgt den VerbraucherInnen einen Teil der Verantwortung. Sinnvoller wäre es, mindestens die erste Stufe des staatlichen »Tierwohl«-Labels zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen. Zudem müssen Politik und Wirtschaft aktiv Verbesserungen vorantreiben – auch gegen den Willen der exportorientierten Agrarlobby.

Dazu gehört auch: Eine freiwillige Kennzeichnung wird nur begrenzt Verbreitung finden. Um dringend notwendige tiefgreifende Veränderungen in der sogenannten Nutztierhaltung anzuschieben, braucht es weit mehr. Wir fordern daher eine rechtlich verbindliche Haltungskennzeichnung in Deutschland und Europa. Bei Eiern hat sich dies als wirksames Mittel erweisen, um die schlimmste Haltungsform (Käfighaltung) auslaufen zu lassen.

Kritik am Tierwohl-Begriff

Der Begriff »Tierwohl« ist irreführend. Echtes Wohlergehen lässt sich durch etwas mehr Platz im Stall oder strengere Vorgaben bei der Schlachtung nicht erzeugen. Die Haltungskennzeichnung kann erst einmal nur helfen, Leid zu reduzieren. Sie mit Wohlergehen in Verbindung zu bringen, weicht den Begriff auf. Ein »Tierwohl«, das eigentlich nur weniger Leid meint, untergräbt dadurch auch das Tierschutzgesetz. Dieses soll nämlich u. a. das Wohlergehen der Tiere schützen.

Wie geht es weiter?

Wünschenswert wäre es, wenn das BMEL seine »Tierwohl«-Kennzeichnung in einigen Punkten nacharbeitet bzw. konkretisiert: Viele Vorgaben sind noch ungenau, z. B. in Bezug auf Ausläufe, Kontrollen oder Fortbildungen. Weiche oder mit Streu ausgestattete Liegebereich für Schweine sollten ab der ersten Stufe Pflicht sein. Spaltenböden dürfen nicht in allen Stufen erlaubt sein. Kastenstände und das Kupieren von Schwänzen gehören grundsätzlich verboten. Zudem fordern wir, Alternativen zur CO2-Betäubung zu suchen. Konkrete Sanktionen bei Verstößen wären ebenfalls wünschenswert, wurden bislang aber nicht genannt.

Der Einzelhandel sollte das staatliche System übernehmen, um Verwirrungen zu vermeiden. Dazu müsste er insbesondere die Initiative Tierwohl auf das Niveau der staatlichen Eingangsstufe bringen. Das würde auch dazu führen, dass die Initiative Tierwohl deutlich genug über dem gesetzlichen Mindeststandard liegt, um eine eigene Stufe (StallhaltungPlus) zu rechtfertigen.

(jw)

Der Artikel Wie gut sind die Haltungskennzeichen? wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.

http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell