Die EU-Kommission hat mit der heutigen Aussendung eines Mahnschreibens an die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland seinen Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht nachgekommen ist. Der BUND hat mit einer Beschwerde wesentlich zu dem Schritt beigetragen. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

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