Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Gesetz­entwurf zur „Digitalisierung der Energiewende“, der morgen im Bundestag beraten wird, als ineffizient und nicht verbraucherfreundlich kritisiert. Der Entwurf sieht vor, alle Stromzähler in deutschen Haushalten bis zum Jahr 2020 gegen „intelligente Zähler“, so genannte Smart Meter, auszutauschen. Zum Stromsparen im Haushalt seien Investitionen in sparsame Anwendungen jedoch weit wirksamer als die Smart-Meter-Technologie, so der BUND. Statt flächendeckend Messsysteme einzuführen, die in Feldversuchen bereits gescheitert seien, müsse zuerst geklärt werden, welche Art von Digitalisierung, Energiemanagement und Übertragungstechnik für die Energiewende wirklich erforderlich und sinnvoll sei.
„Anstatt ganz Deutschland mit angeblich intelligenten Stromzählern zu überziehen, ist es für den Klimaschutz weitaus sinnvoller, effiziente und stromsparende Anwendungen beispielsweise bei Pumpen und Beleuchtung zu fördern“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Die beste Alternative zur Smart-Meter-Technologie seien dezentrale Stromangebote und regionale Strommanagementsysteme, die auch helfen könnten, die Notwendigkeit zum Netzausbau zu reduzieren. „Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung des Stromnetzes voran, wo es nichts bringt und der Stromverbrauch der Digitalisierung höher ist als die Einsparungen beim Kunden. Stattdessen brauchen wir wirksame Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sowie umfassende Vorgaben für den Datenschutz und den Strahlenschutz bei der Einführung neuer Messsysteme. Die Digitalisierung im Energiebereich müsste zuerst dazu beitragen, die Energiewende zu demokratisieren und zu dezentralisieren und nachweislich dem Klimaschutz dienen“, so der BUND-Vorsitzende.
Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Felder, kritisierte, dass mit dem Gesetz selbst gegen den Willen der Bewohner eine Elektrosmog-Quelle in jedem Haushalt eingebaut werden könne, die noch dazu den Datenschutz gefährde. Die Geräte würden zur stetigen Übermittlung von Energieverbrauchsdaten an den Stromanbieter in der Regel entweder auf die Stromleitung zurückgreifen oder über einen Mobilfunksender verfügen. Bei beiden Übertragungswegen erhöhe sich – auch abhängig von der Häufigkeit der übermittelten Daten – die elektromagnetische Strahlung in Innenräumen, sagte Kühling. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die Kunden keine Kontrolle über ihre Zählerdaten hätten und Daten von Fremden abgegriffen und missbraucht würden.
„Verbraucher müssen die freie Wahl haben, funkbasierte Übertragungstechniken abzulehnen. Es muss Rücksicht genommen werden auf Menschen, die sensibel auf Elektrosmog reagieren oder breitbandige Funktechnologien ablehnen, weil sie gesundheitliche Folgen befürchten“, sagte Kühling. Um Elektrosmog zu minimieren, seien kabelgebundene Übertragungswege per Ethernet, Festnetz-DSL oder auch Glasfaser die wirklich intelligenten Techniken. „Die elektronische Zählerauslesung vorzuschreiben, ohne zuerst die Datensicherheit und die Art der Nutzung zu regeln, ist nicht akzeptabel“, sagte Kühling.
Der BUND forderte, Informationen über die Vor- und Nachteile von Strom-Messsystemen und deren Belastungen sowie Datenerhebungs- und Datenübertragungsintervalle allen Verbrauchern in verständlicher Weise vor dem Einbau zugänglich zu machen. Auch ein nachträgliches Umbaurecht müsse gesetzlich verankert werden.

Mehr Informationen

  • BUND-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Digitalisierung der Energiewende“
  • Pressekontakt: Wilfried Kühling, BUND-Experte für elektromagnetische Felder, Tel. (0 43 22) 5 08 56 96, wilfried.kuehling@bund.net, Werner Neumann, BUND-Energieexperte, Mobil: (01 72) 6 67 38 15, bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. (0 30) 2 75 86-464/489, presse@bund.net 

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