Berlin/Luxemburg: Im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz.
„Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen“, sagte Weiger.
Nachdem der BUND 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das heutige Urteil die BUND-Ansicht, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, aus dem Jahr 2000) berufen, die ein ausdrückliches „Verbesserungsgebot“ für sämtliche Gewässer in Europa enthält. Der BUND kämpft nun weiter beim Bundesverwaltungsgericht dafür, dass aufbauend auf dem EuGH-Votum die Vertiefungspläne an der Weser in einer abschließenden Entscheidung gestoppt werden.
Weiger: „Das politische Vorhaben der EU-Staaten, sämtliche Fließgewässer bis 2015 in einen weitestgehend naturnahen Zustand zu versetzen, wurde leider krachend verfehlt. Mit dem EuGH-Urteil haben die Länder jetzt einen Hebel in der Hand, um dieses Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 erreichen zu können. Gewässer beeinträchtigende Bauarbeiten wie Staustufen oder Staudämme und geplante Vertiefungen von Flüssen wie an Weser und Elbe müssen gestoppt werden.“
Aufgegeben werden müssten nach Ansicht des BUND-Vorsitzenden auch sämtliche Planungen für Staustufen an der unteren Donau in Rumänien und Bulgarien, am tschechischen Abschnitt der Elbe sowie für den Bau von Buhnen an der Oder. Auf den Prüfstand gehörten außerdem alle Staudammprojekte in Kroatien und Portugal.
„Wer nach diesem EuGH-Urteil weiter rücksichtslos in Europa Flüsse verbaut und Flussauen schädigt, ist für künftige Strafzahlungen und die Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich“, so der BUND-Vorsitzende.

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