Im Dezember haben wir von PETA Deutschland Anzeige gegen vier Betriebe erstattet, in denen die tierquälerische Anbindehaltung praktiziert wird. Aufgrund uns übermittelter Videoaufnahmen liegt die Vermutung nahe, dass diese Betriebe Kuhmilch an die Firma Ehrmann liefern.
Wir fordern das Unternehmen auf, die Verträge aus Tierschutzgründen zu kündigen.
Rinder für Ehrmann gequält: PETA erstattet Strafanzeige gegen Rinderhaltungsbetriebe
Wir von PETA Deutschland haben Anzeige gegen 70 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Als Grundlage dafür berufen wir uns auf aktuelle Fachkommentare und juristische Aufsätze, die bestätigen, dass es sich bei der Anbindehaltung um einen Tierschutzverstoß handelt. Dazu gehören auch Untersuchungen der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari, deren Ergebnisse unsere jahrelange Forderung untermauern, dass diese besonders qualvolle Haltungsform endlich abgeschafft werden muss. [1]
Seit November 2022 haben wir daher Strafanzeigen gegen etwa 70 Rinderhaltungsbetriebe erstattet und kritisieren die bisherigen Einstellungen der Ermittlungsverfahren scharf. Damit die grausame Tierquälerei endet, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, Anbindehaltung in jeglicher Form im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle umfassend und ausdrücklich zu verbieten. Gleichzeitig sollten die betroffenen Landwirt:innen mit Ausstiegshilfen unterstützt werden.
Rinder in Anbindehaltung erleiden nicht zumutbare körperliche und seelische Qualen
Der Großteil der 1,1 Millionen Rinder in Anbindehaltung wird in unzureichenden Kurzständen gehalten, die den zuchtbedingt massigeren Tieren nicht gerecht werden. Dies zwingt die Tiere oft dazu, mit dem hinteren Teil ihres Körpers auf Kotgittern zu stehen und zu liegen, was das Risiko von Klauenerkrankungen und Euterentzündungen erhöht. Milchkühe erleiden beim Liegen auf Kotgittern aufgrund ihres Euters starke Schmerzen.
Die Tiere führen sämtliche Aktivitäten wie Essen, Ruhen, Stehen, Liegen, Koten und Urinieren an einem Ort im Stall durch und können sich nicht einmal umdrehen. In der Anbindehaltung werden den Rindern grundlegende arttypische Verhaltensweisen wie Bewegung, Körperpflege und soziale Interaktionen mit Artgenossen vorenthalten, was zu seelischem Leid führt, erkennbar an Stereotypen wie dem Werfen von Nahrung oder Zungenrollen und mitunter starkem Gewichtsverlust. [2]
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Online-Petition
Kühe in der Milchindustrie: Helfen Sie das Leid zu beenden!
Tierquälerische Anbindehaltung jetzt beenden!
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
in Deutschland werden knapp eine Million Rinder fixiert und an ein und derselben Stelle im Stall gehalten – entweder das ganze Jahr über oder während der langen Wintermonate. Die sogenannte Anbindehaltung geht unverkennbar mit gravierenden Tierschutzverstößen einher, da den Tieren nahezu jedes arteigene Verhalten verwehrt wird: Sie können kaum Körperpflege betreiben, kaum soziale Interaktionen mit ihren Artgenossen eingehen, sich kaum bewegen – nicht einmal umdrehen. Die Haltung an Halsrahmen oder Ketten führt vermehrt zur Schädigung der Haut, zu Klauenfäule, Gelenkerkrankungen und anderweitigen Verletzungen.
Diverse Gremien und Institutionen lehnen die Anbindehaltung ab, darunter die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Und auch Alternativformen wie die sogenannte „Kombinationshaltung“, der „zeitweise Weidegang“ und die „saisonale Anbindehaltung“ stellen lediglich Schlupflöcher für die fortgesetzte Anbindehaltung dar. Denn auch bei diesen Alternativformen werden die Tiere die meiste Zeit ihres Lebens fixiert und mehr oder weniger bewegungsunfähig an ein und derselben Stelle im Stall gehalten.
Das antiquierte System der Anbindehaltung verursacht enormes psychisches und physisches Leid sowie lang anhaltende Schmerzen und Schäden. Ich appelliere deshalb an Sie, die tierquälerische Anbindehaltung – inklusive aller „Kombinationshaltungen“ – zeitnah zu verbieten.
- Cem Özdemir
Vielen Dank, dass Sie aktiv geworden sind.
Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch an Ihre Freunde weiter. Nur gemeinsam können wir etwas für die Tiere erreichen.
Rechtslage bestätigt eindeutig: Anbindehaltung von Rindern ist tierschutzwidrig
Neben uns von PETA sind zahlreiche Autor:innen der rechtswissenschaftlichen Literatur der Meinung, dass die dauerhafte Anbindehaltung das natürliche Verhalten von Rindern fast vollständig unterdrückt. [3] Dies führt zu körperlichen Schmerzen und psychischen Leiden bei den angebundenen Rindern, obwohl genau dies durch das Tierschutzgesetz verboten ist. Der Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Strafrechtsprofessor Jens Bülte von der Universität Mannheim bewertet die Anbindehaltung als „strafbare Tierquälerei“ und bezeichnet diese als illegale Routine anstatt als rechtliche Grauzone. [4]
Selbst bei saisonaler Anbindehaltung oder Kombinationshaltung leiden die Tiere erheblich, da sie dennoch eine lange Zeit angebunden sind und kein Zeitverständnis wie Menschen haben. [5]
Helfen Sie jetzt Rindern in Anbindehaltung
Schließen Sie sich jetzt Tausenden Tierfreund:innen an und fordern Sie gemeinsam mit uns ein Verbot der Anbinde- und Laufstallhaltung. Denn bei den Praktiken handelt es sich um nachweislich illegale Tierquälerei. Jetzt Petition unterschreiben und ein Zeichen setzen!
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Quellen
[1] Hahn/ Kari, NuR 2021, 43, 599: Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren, https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7 (eingesehen am 30.11.2023)
[2] Expertise for Animals (2023): Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern, http://www.tfvl.de/wp-content/uploads/2023/08/Expertise-for-Animals-2023.-Die-Ketten-loesen.pdf (eingesehen am 30.11.2023)
[3] (Etwa: Staatsanwaltschaft Landshut, Aktenzeichen 208 Js 2110/23; die Einstellung bestätigen: Generalstaatsanwaltschaft München, Aktenzeichen 300 Zs 1023/23.)
[4] Bülte (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine, https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/ (eingesehen am 30.11.2023)
[5] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung, https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf (eingesehen am 30.11.2023)
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