Berlin/Karlsruhe: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das ablehnende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Luftverkehrssteuer begrüßt.

„Im Besonderen freuen wir uns, dass nicht das Interesse des Ryanair-Flughafens Frankfurt-Hahn über das Interesse an mehr Klimaschutz gesiegt hat“, sagte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. „Damit ist die Luftverkehrssteuer verfassungsgemäß. Das Gericht hat dies ausdrücklich mit seiner klimapolitischen Lenkungswirkung und dem Umweltschutzzweck begründet. Die Länder und die Luftverkehrslobby müssen jetzt ihre Kampagne gegen die Luftverkehrssteuer umgehend einstellen“, forderte Reh.

Wegen der Luftverkehrssteuer wichen außerdem weder Passagiere auf ausländische grenznahe Flughäfen aus, noch zahlten deutsche Airlines unverhältnismäßig viel. Die Luftverkehrssteuer habe zusätzliche positive Wirkungen, weil sie den Trend zu sparsameren Flugzeugen und zu Flügen mit besserer Auslastung unterstütze und klare Anreize zur Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene schaffe, so der BUND-Experte. 

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Die Studie des BUND (zusammen mit anderen Umweltverbänden) zur Luftverkehrssteuer

Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. (0 30) 2 75 86-435, Mobil: 01 73-6 07 16 01, E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. (0 30) 2 75 86-425/-464, E-Mail: presse@bund.net

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