Berlin: Ein Jahr nach Konstituierung der Atommüll-Kommission durch Bundestag und Bundesrat (22. Mai 2014) hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine gemischte Bilanz der Kommissionsarbeit gezogen. Für Klaus Brunsmeier, den BUND-Vertreter in der Kommission, ist es ein Erfolg, dass die Kommission eine Überprüfung des derzeitig gültigen Standortauswahl-Gesetzes zu ihrem ersten Schwerpunkt gemacht hat.
„Die Arbeit in der Atommüll-Kommission ist schwierig, aber erste Fortschritte sind erkennbar. Die Chance ist real, das Verfahren zur Suche nach dem am wenigsten gefährlichen Endlager für den hochradioaktiven Atommüll substantiell zu verbessern. Grundlage für die Endlagersuche ist das Standortauswahl-Gesetz. Dessen schnelle Novellierung muss jetzt Priorität haben, damit die Arbeitsergebnisse der Kommission umgesetzt werden“, sagte Brunsmeier.
Ein positives Ergebnis sei der Kommissions-Beschluss zur Optimierung der Struktur der nach dem Standortauswahl-Gesetz für die Endlagersuche verantwortlichen Behörden. Dieser Beschluss sehe u.a. die Gründung eines neuen staatlichen Unternehmens als für die Atommülllagerung zuständigen Träger vor. Zur wichtigen Frage einer Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben hat die Kommission den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, auf diese den niedersächsischen Standort benachteiligende Maßnahme zu verzichten. Die Kommission arbeite außerdem an Verbesserungen der rechtlichen Überprüfbarkeit von Entscheidungen bei der Standortauswahl sowie an einem generellen Exportverbot für Atommüll.
Für den BUND ist nach einem Jahr Kommission-Arbeit klar, dass die Kommission sich nicht ausschließlich mit dem späteren Lager für den hochradioaktiven Müll befassen kann. „Die realen Probleme gerade auch bei der Zwischenlagerung des Atommülls müssen ebenfalls geklärt werden. Es gibt Sicherheitsprobleme bei den Zwischenlagern, es ist unklar was nach Ablauf der befristeten Genehmigung der Zwischenlager geschieht und es gibt beispielsweise für den aus der Asse rückgeholten Atommüll keine Klärung, ob dieser mit in das Lager für den hochradioaktiven Abfall eingelagert werden soll oder nicht. Mit diesen Problemen muss sich die Kommission ebenfalls befassen“, so Brunsmeier.
„Erschwert wird die Kommissionsarbeit durch Bestrebungen von Atomkraftwerksbetreibern wie beispielsweise Eon, sich mit Klagen oder Aufspaltungen in Teil-Unternehmen vor den Kosten für die Atommülllagerung zu drücken. Es ist essentiell, dass die Verursacher des Atommülls auch die Kosten für die Standortsuche und die Lagerung der strahlenden Hinterlassenschaften tragen. Die Bundesregierung muss endlich die von den AKW-Betreibern für diese Zwecke angelegten Rückstellungen sichern“, sagte Brunsmeier.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit sieht der BUND-Experte bislang kritisch. Dafür gebe es zwar ein fast fertiges Konzept und die Öffentlichkeitsbeteiligung werde Mitte Juni mit einem Bürgerdialog in Berlin starten. Die umfassende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Endlagersuche sei jedoch ein aufwendiger Vorgang. „Um die Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend gewährleisten zu können, muss die Atommüll-Kommission ausreichend Zeit dafür haben. Deshalb plädiere ich für eine Verlängerung ihrer Tätigkeit bis Ende 2016“, sagte Brunsmeier.

Mehr Informationen

  • BUND-Zwischenbilanz:“ Ein Jahr Atommüll-Kommission“ herunterladen (PDF)
  • Darum ist der BUND in der Atommüll-Kommission
  • Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. (0 30) 2 75 86-421 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. (0 30) 2 75 86-425/-489, presse@bund.net

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