Seit 2019 ist der Handel durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, bei Getränkeverpackungen Hinweise zu Ein- und Mehrweg zu geben. Der NABU entwarf verbraucherfreundliche Kennzeichnungen und fordert darüber hinausgehende Maßnahmen.
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Seit 2019 ist der Handel durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, bei Getränkeverpackungen Hinweise zu Ein- und Mehrweg zu geben. Der NABU entwarf verbraucherfreundliche Kennzeichnungen und fordert darüber hinausgehende Maßnahmen.
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