Ein halbes Jahr nach Vorlage des Entwurfs durch das Umweltministeriums wurde jetzt das Bundesnaturschutzgesetz erneuert. Höhlen und Stollen stehen neu in der Liste geschützter Biotope, Wallhecken und Streuobstwiesen wurden dagegen nicht aufgenommen. Die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft bleibt unangetastet.
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