Stall Außenaufnahme
Symbolbild © ARIWA

Immer wieder bringen Tierschützer die grausamen Bedingungen in der sog. Nutztierhaltung ans Licht der Öffentlichkeit, indem sie sich in Ställe schleichen, die Zustände dokumentieren und die Aufnahmen an die Medien geben. So sind in den letzten Jahren dutzende kritische Medienberichte entstanden, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen als VerbraucherInnen kritischer werden und ihre Ernährungsgewohnheiten ändern sowie als wahlberechtigte BürgerInnen Änderungen fordern.

In was für einem juristischen Rahmen sich die Tierschützer in solchen Fällen bewegen, ist bislang gerichtlich nicht abschließend geklärt. Auf der einen Seite steht das vermeintlich unerlaubte Betreten der Ställe, das man als Hausfriedensbruch werten kann. Auf der anderen Seite stehen das Aufdecken von Verstößen gegen das Tierschutzrecht und das dringende Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, unter welchen Bedingungen Fleisch und andere tierliche Lebensmittel wirklich produziert werden.

Gerichtliche Klärung steht bevor – mit gravierenden Folgen

Aktuell wird ein Fall vor Gericht verhandelt, der auf die Klärung o. g. Frage hinausläuft. Die Folgen kann man gar nicht unterschätzen: Wenn die Tierschutzseite verliert, dürften kaum neue Aufnahmen an die Öffentlichkeit gelangen, denn Fernsehsender könnten sich z. B. weigern, Filmmaterial zu zeigen, das unter illegalen Bedingungen erstellt wurde. Wenn die Tierschutzseite gewinnt, dann würden sich die Rechercheteams in einem juristisch sicheren Rahmen bewegen und die Störaktionen der Agrarindustrie-Anwälte, mit der Fernsehsender vor der Aussendung kritischen Materials immer wieder eingeschüchtert werden, ins Leere laufen.

Wobei eines klar ist: Hausfriedensbrüche können sich nur dann im Ergebnis als gerechtfertigt erweisen, wenn die Tierschützer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können oder sogar schon wissen, dass das örtlich zuständige Veterinäramt gegen die ihm bekannten Verstöße nicht einschreitet. Genau so war es im unten beschriebenen Fall, in dem das Veterinäramt die Anlage für einen »guten Betrieb« hielt und das der Staatsanwaltschaft und Polizei wahrscheinlich wider besseres Wissen so berichtet hat.

Details zum aktuellen Fall

Derzeit beschäftigt sich das Amtsgericht Schwäbisch Hall mit einem Fall, in dem Tierschützer heimlich eine Putenmastanlage betreten haben. Der Mäster erfuhr davon, weil ein stiller Alarm ausgelöst wurde. Er stellte die Tierschützer, schlug mit einem Holzknüppel auf einen Aktivisten und eine Aktivistin ein und entriss ihnen eine Wärmebildkamera. Ein Aktivist verfolgte den Mäster und setzte Pfefferspray ein, das den Mäster aber nach Schilderung des Aktivisten verfehlte. Die Polizei nahm die Aktivisten fest. Soweit die für beide Seiten nicht unbedingt rühmliche Ausgangslage der körperlichen Auseinandersetzung.

Schreckliche Zustände im Stall

Bevor es zu der Auseinandersetzung kam, haben die Tierschützer grausame Zustände dokumentiert: Schwer- und schwerstverletzte Tiere – zum Teil mit offenen Wunden, die ganz offensichtlich über längere Zeit hinweg nicht behandelt wurden; harter Betonboden ohne nennenswerte Einstreu, der wohl aufgrund einer Durchfallerkrankung nass und unhygienisch war; mehrere große Medikamentenpackungen, die einen hohen (und vermutlich aufgrund der schlechten Bedingungen auch notwendigen) Medikamenteneinsatz nahelegen. Auch die meisten anderen typischen Probleme in der Putenhaltung waren anzutreffen.

Veterinäramt sieht keine Probleme

Wie oben erwähnt sieht das Veterinäramt Schwäbisch Hall keine Probleme bei der Haltung. Alles andere wäre auch verwunderlich, denn das Veterinäramt ist in der Pflicht, Missstände zu vermeiden und würde sich selbst belasten, wenn es jetzt Verstöße anerkennen würde. Die Tierschutzseite hat inzwischen Anzeige gegen die verantwortlichen Personen beim Veterinäramt erstattet, weil sie nicht eingeschritten sind. Aufgrund der so aufgekommenen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen des Veterinäramts wurden jetzt zum Glück auch andere, bereits eingestellte Verfahren wegen Tierschutzverstößen in Schwäbisch Hall wieder aufgenommen.

Anwaltliche Vertretung

Der Putenmäster wird von der Kanzlei Graf von Westphalen vertreten, die regelmäßig an der Seite von Tiernutzern steht. Die Tierschutzseite wird u. a. von der Kanzlei Röttgen & Kluge vertreten – Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge ist auch ehrenamtliches Mitglied unseres Vorstands.

Wir unterstützen

Weil die Aktivisten nur begrenzte finanzielle Mittel haben und der Fall enorm wichtig für die weitere Tierschutzarbeit in Deutschland ist, haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Nächste Termine – tierfreundliche ZuschauerInnen erwünscht!

Beim letzten Verhandlungstag waren Putenmäster und ihre Angehörigen sehr früh vor Ort und haben praktisch alle Zuschauerplätze belegt – viele tierfreundliche Menschen mussten deshalb draußen warten. Da tierfreundliche ZuschauerInnen ausdrücklich erwünscht sind, empfiehlt es sich, deutlich vor Beginn der nächsten Verhandlungen zu erscheinen:

  • Mai 2016, 9 Uhr
  • Juni 2016, 9 Uhr

Die Verhandlungen finden im Amtsgericht Schwäbisch Hall in der Unterlimpurger Straße 8 im Sitzungssall 0.03 (Erdgeschoss) statt. Einlass erhält man gegen Vorlage des Personalausweises.

Der Artikel Videoaufnahmen in Ställen: Fall vor Gericht wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.

http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell