Pressemitteilung

Küken
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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat sich heute mit dem umstrittenen Kükentöten auseinandergesetzt. Das Urteil: Die massenhafte Tötung bleibt erlaubt. Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, kommentiert.

Brütereien in Nordrhein-Westfalen dürfen nach wie vor frisch geschlüpfte männliche Küken töten. Für Mahi Klosterhalfen, den geschäftsführenden Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, ist das Urteil eine Enttäuschung:

»Der Streit ums Kükentöten zeigt deutlich, dass sich die Agrarindustrie regelmäßig am Rand des gesellschaftlich Akzeptierten bewegt. Von alleine wird sie sich nicht von diesem Rand wegbewegen. Daher ist Bundesminister Schmidt aufgefordert, im Tierschutzgesetz ein klares Verbot festzuschreiben.«

Der Artikel Urteil zum Kükentöten: Unser Kommentar wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.

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