Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte im Mai 2019 die Publikation »Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation«. Die Studie soll klären, ob die Kriterien des staatlichen Tierwohllabels für die Schweinehaltung im Hinblick auf Tierschutzaspekte und Umweltwirkungen den Leitlinien des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik (WBA) beim Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gerecht werden. Die Leitlinien des WBA stammen aus dem Gutachten »Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung«. Darin zeigt der Beirat, dass der derzeitige Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Tieren inakzeptabel ist und dringender Handlungsbedarf besteht.
Zur Studie
Das staatliche Tierwohllabel soll künftig Fleischprodukte kennzeichnen. Die KonsumentInnen erhalten dadurch Informationen über die Haltungsbedingungen der Tiere und können sich vor diesem Hintergrund für oder gegen ein Produkt entscheiden.
Zunächst ist die Einführung des Labels nur für Schweinefleisch und ausschließlich auf freiwilliger Basis geplant. Das Bundesamt analysiert in seiner Untersuchung die 2017 vorgestellten Kriterien eines zweistufigen staatlichen Tierwohllabels. Im Jahr 2019 stellte Landwirtschaftsministerin Klöckner allerdings ein dreistufiges Kennzeichen vor. Das Umweltbundesamt hat dies in einer Ergänzung zur Studie beachtet.
Die Analyse des Umweltbundesamtes ergibt ein vielschichtiges Ergebnis: Viele Kriterien des staatlichen Tierwohllabels sind ungenügend oder zu vage formuliert. Zwar gibt es Kriterien, die über die WBA-Empfehlungen hinausgehen, allerdings ist das neue dreistufige Label in einigen Bereichen sogar schlechter als der erste Label-Entwurf von 2017.
Ungenügende Kriterien
Buchtenstrukturierung und Einstreu
Der aktuelle Kriterienkatalog von 2019 sieht eine Strukturierung der Lebensbereiche für alle drei Stufen des Tierwohllabels vor. Dies ist nach Auffassung der UBA-Studie aber nur dann möglich, wenn die Schweine genügend Platz zur Verfügung haben.
Eine verbindliche Vorgabe zur Einstreu der Liegebereiche besteht erst in der dritten Stufe, während eine geschlossene und eingestreute Liegefläche in der ersten Stufe lediglich als mögliches Ausstattungsbeispiel genannt wird. Laut WBA wirkt sich ein Mangel an Einstreu negativ auf das Wohlergehen der Tiere aus. Auch das UBA fordert einen überwiegend geschlossenen Boden mit Einstreu für Schweine aller Gewichtsklassen.
Inwiefern sich die Emissionsbelastungen durch die Haltung auf Betonspalten einerseits und durch Haltungssysteme mit Einstreu andererseits unterscheiden, wird kontrovers diskutiert. Letztlich kommt aber auch das UBA zu der Auffassung, dass eine Strukturierung des Lebensraums und Einstreu »unverzichtbare Bestandteile eines Haltungssystems« sind.
Auslauf
Lediglich die dritte Stufe verpflichtet HalterInnen dazu, den Schweinen Auslauf zu bieten. Damit widerspricht sie den Leitlinien des WBA, die den Zugang zu verschiedenen Klimazonen und vorzugsweise Kontakt zu Frischluft für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere vorsehen. Bezüglich der Umsetzung verweist die UBA-Studie auf die Vorgaben zu ökologischer Schweinehaltung, da diese Form der Haltung sich bereits in der Praxis bewährt hat. Kritische Stimmen befürchten, dass sich der Auslauf der Schweine aufgrund von gasförmigen Emissionen und der Stickstoffbelastung des Bodens negativ auf die Umwelt auswirkt. Laut UBA lassen sich diese Befürchtungen aber durch geeignete Managementmaßnahmen wie Strukturierung und regelmäßige Säuberung der Freiflächen oder optimierte Fütterung ausräumen. Die Auslaufhaltung erlaubt es den Schweinen zudem, essenzielle Verhaltensweisen auszuleben. Außerdem sorgt sie für Klimareize sowie eine bessere Atemluft für die Schweine, was der Gesundheit der Tiere zugute kommt.
Raufutter und Beschäftigung
Die erste Stufe des staatlichen Tierwohllabels schreibt bereits Beschäftigungsmaterial und Raufutter vor, Art und Umfang lässt der Kriterienkatalog aber weitestgehend offen. Die UBA-Studie verweist in diesem Zusammenhang auf mehrere Studien, aus denen hervorgeht, dass Schweine klare Präferenzen haben. Entscheidend seien Textur und Partikelgröße, aber auch die Frische des Substrats. Für das UBA ist der Einsatz von Beschäftigungsmaterial in einer reizarmen Umgebung eine Maßnahme von großer Bedeutung. Wird zu wenig oder kein Beschäftigungsmaterial bereitgestellt, könne das die Schweine dazu veranlassen, ihr Explorationsverhalten gegen ihre ArtgenossInnen zu richten. Dieses fehlgerichtete Verhalten führt häufig zu Schwanzbeißen und -verletzungen. Das UBA fordert daher eine konkrete Vorgabe zu Raufutter und Beschäftigungsmaterialien.
Schwanzkupieren
Obwohl Amputationen grundsätzlich verboten sind, erlaubt das Tierschutzgesetz noch immer per Ausnahmeregelung, dass Ferkeln die Schwänze kupiert werden. Dieser Eingriff darf betäubungslos erfolgen. Anstatt das Grundproblem der Haltungsbedingungen zu lösen, wird dieses Vorgehen bis heute toleriert. Auch die erste Stufe des Tierwohllabels verbietet diese Praxis nicht und sieht nur einen weitestgehend undefinierten »Einstieg in den Ausstieg« vor. Das UBA fordert, diesen Eingriff im Rahmen des Tierwohllabels gänzlich zu verbieten. Ein erfolgreicher Amputationsverzicht solle als ein Indikator für »Tierwohl« und die Eignung des Haltungssystems dienen.
Wichtige Kriterien fehlen
Die reine Freilandhaltung wird im Kriterienkatalog des Tierwohllabels nicht berücksichtigt, obwohl sie auch laut UBA die natürlichste Haltungsform darstellt. Auslaufhaltung ist für die dritte Stufe vorgeschrieben, die Art des Auslaufs bleibt allerdings offen.
Entgegen den Empfehlungen des WBA bleibt auch die Zucht im Kriterienkatalog gänzlich unbeachtet, obwohl es nach der Auffassung der GutachterInnen notwendig ist, Qualzuchten zu vermeiden und die Tiergesundheit zu stärken. Derzeit zielt die Zucht auf Leistungssteigerungen ab, was fatale Folgen für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere hat. Gesteigerte Wachstumsraten, höherer Magerfleischanteil und maximierte Wurfgrößen führen unter anderem zu Skelettfehlbildungen, Fruchtbarkeitsstörungen bei Sauen und erhöhten Ferkelsterblichkeiten.
Das UBA empfiehlt, andere Zuchtmerkmale zu berücksichtigen. Dabei spielen Kriterien wie Langlebigkeit, Gesundheit und Futterverwertung eine Rolle. Nebenbei ließen sich hierbei auch positive Effekte für die Umwelt erzielen: Emissionen können laut UBA durch gute Futterverwertung gesenkt werden. Das Zuchtziel »Gesundheit« könnte außerdem dazu beitragen, den Medikamenteneinsatz zu senken. Daher sollte das Tierwohllabel laut UBA-Einschätzung Vorgaben in den Kriterienkatalog aufnehmen, die auf eine nachhaltige Schweinezucht abzielen.
Über die WBA-Empfehlungen hinausgehende Kriterien
Einige Kriterien des staatlichen Labels sind nicht im Leitlinienkatalog des WBA enthalten. So beinhaltet das Tierwohlkennzeichen die Verpflichtung, Nestbaumaterial zur Verfügung zu stellen. Außerdem legt es Mindestsäugezeiten fest. Weiterhin beinhalten die neuen Kriterien die Vorgabe, dass es Schweinen ermöglicht werden soll, aus offener Fläche zu trinken. Das Tierwohllabel macht darüber hinaus Vorgaben zu den Themenfeldern »Transport« und »Schlachtung«, die das WBA-Gutachten ebenfalls nicht behandelt.
Verschlechterungen durch das dreistufige Label
2017 veröffentlichte der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Kriterien des »Mehr Tierwohl«-Labels. Unter neuer Führung durch Julia Klöckner wurde das Label weiterentwickelt. In zwei Punkten stellt das neue Label eine Verschlechterung dar:
Platzangebot
Da der WBA keine konkreten Vorgaben zum Platzangebot macht, wurden gesetzliche Standards zur Analyse herangezogen. Um mit dem Tierwohllabel ausgezeichnet zu werden, muss den Tieren nach den neuen Labelkriterien für die erste Stufe lediglich 20 % mehr Platz geboten werden. Laut UBA ist das noch immer zu gering. Die neuen Kriterien von 2019 stellen in diesem Aspekt sogar eine Verschlechterung gegenüber den Kriterien von 2017 dar, die für einige Gewichtsklassen Erweiterungen um bis zu 33 % vorsahen. Das UBA schlägt auch hier die Anwendung der Öko-Richtlinien vor, da sich das dort festgelegte Platzangebot bereits in der Praxis bewährt hat. Die Studie weist auf die Wichtigkeit des Kriteriums hin, da sich die Tiere erst bei ausreichend Platz artgemäß verhalten können und Aggressionen innerhalb der Gruppe reduziert werden können. Mehr Platz könne auch zu weniger Stickstoffemissionen führen – allerdings nur, wenn die Schweine so viel Platz haben, dass sie ihr natürliches Verhalten zur Einrichtung von verschiedenen Lebensbereichen ausüben können. Durch das Anlegen eines Kotbereichs, wie es dem natürlichen Verhalten von Schweinen entspricht, könnten Emissionen verringert werden. Hier seien also keine Zielkonflikte zwischen Haltungsverbesserungen im Sinne des Tierschutzes und Umweltwirkungen zu erwarten.
Mindestsäugezeit
Auch die Mindestsäugezeit der ersten Stufe ist im Vergleich zu den Anforderungen des Jahres 2017 verkürzt. Statt mindestens 28 Tagen gibt die neue erste Stufe nur noch 25 Tage vor. Das UBA bewertet die im Vergleich zur gesetzlich vorgeschriebenen Säugezeit von 21 Tagen verlängerte Säugezeit grundsätzlich als sinnvolle Maßnahme, um das Immunsystem der Ferkel zu stärken und so Krankheiten vorzubeugen. Dies könne auch zu einem geringeren Antibiotikaeinsatz und letztlich zu einer verminderten Umweltbelastung durch Medikamente führen. Auch wenn die Mindestsäugezeit nicht im Leitlinienkatalog des WBA enthalten ist, ist es daher aus Tier- und auch auch Umweltschutzsicht bedauerlich, dass die neue erste Stufe die Zeit verkürzt.
Offene Enden des staatlichen Labels
Kriterien zur Fixierung von Sauen im Kastenstand sollen laut BMEL erst nach einer endgültigen Entscheidung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angepasst werden. Das UBA spricht sich aus Tierschutzsicht unabhängig von der Labelstufe gegen die Fixierung von Sauen aus. Auch die WBA-Leitlinien lehnen diese Praxis ab. Die Fixierung und damit verbundene Bewegungseinschränkung und soziale Isolation führe zu Frustration und Verhaltensstörungen.
Weiterhin fordert das UBA ein auf Prävention ausgerichtetes Tiergesundheitsmanagement. Dies soll Krankheiten proaktiv verhindern und den nach wie vor hohen Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung minimieren.
Außerdem spielt laut UBA die Gewährleistung der Gesundheit eine wichtige Rolle im Rahmen des »Tierwohls«. Der praktische Kenntnisstand sei derzeit noch zu gering, um geeignete Systeme zu bestimmen. Das Tierwohllabel sieht vor, einen Tiergesundheitsindex einzuführen, in den beispielweise die Häufigkeit des Medikamenteneinsatzes auf dem jeweiligen Betrieb einfließen soll. Anschließend werden die Betriebe untereinander verglichen. Allerdings schätzt das UBA den vom Tierwohllabel vorgesehenen Index schon jetzt als ungenügend ein, sofern keine Aktionspläne vorgesehen sind, durch die die Gesundheit der Schweine präventiv gefördert wird.
Unser Fazit: Strengere Anpassungen dringend nötig
Die Ergebnisse der Studie lassen bezweifeln, ob das staatliche Tierwohllabel wirklich zum Tier- und Umweltschutz beiträgt. Es besteht noch dringender Verbesserungsbedarf für den Kriterienkatalog. Insbesondere die zu niedrig gewählten Mindestanforderungen der ersten Stufe behindern den vom Wissenschaftlichen Beirat dringend geforderten Umbau der Tierhaltung in Deutschland. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist der Ansicht, dass zukünftige Labelvorgaben für mehr »Tierwohl« sich stärker an Gutachten wie denen des WBA orientieren müssen, um ihren Zweck zu erfüllen.
(js)
Der Artikel Umweltbundesamt bewertet Tierwohllabel wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.