Berlin: Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bestätigen die TTIP-Leaks-Veröffentlichungen die Befürchtungen der Kritiker des Freihandelsabkommens. Schwarz auf weiß sei jetzt nachlesbar, dass in der EU geltende Standards für Lebensmittelsicherheit, Verbraucher- und Tierschutz obsolet und Gesetze zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gefährdet seien, wenn sie als Handelshemmnisse interpretiert werden.
„Die TTIP-Leaks zeigen eindeutig, dass es in den Verhandlungen darum geht, auf Kosten hoher Verbraucherschutzstandards die Interessen der Agrar- und der Chemieindustrie durchzusetzen. Bei der Gentechnik-Kennzeichnung oder der Abwehr des Hormoneinsatzes in der Tierhaltung wird es nahezu unmöglich, in der EU geltende Prinzipien beizubehalten. Bei uns nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen, unter Einsatz von Hormonen erzeugtes Fleisch, Produkte mit zu hohen Rückständen von Pflanzenschutzmitteln oder gefährliche Chemikalien drohen unentdeckt in den europäischen Markt zu gelangen“, warnte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Eine vom BUND in Auftrag gegebene Analyse habe schon vor einen Jahr davor gewarnt, das in der EU geltende Vorsorgeprinzip zum Schutz der Verbraucher vor krebserzeugenden, hormonell wirksamen und umweltschädlichen Chemikalien bei den TTIP- Verhandlungen infrage zu stellen.
„Keinesfalls darf das bei uns geltende Vorsorgeprinzip vor gefährlichen Schadstoffen und das Verbot der Vermarktung fragwürdiger Agrarprodukte zur Verhandlungsmasse werden“, sagte Weiger. „Die Instrumentalisierung von TTIP zur Unterminierung oder Verhinderung besserer Umwelt- und Verbraucherschutzstandards ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb fordern wir den sofortigen Abbruch der TTIP-Verhandlungen“, sagte der BUND-Vorsitzende.
Aktuell seien in der Europäischen Union über 1300 chemische Kosmetikzusätze sowie mehr als 80 Pestizidwirkstoffe verboten, die in den USA zugelassen sind. Dies sei eine Folge der unterschiedlichen Gesetzeslage. In der EU sei eine Nachweispflicht für deren Unbedenklichkeit die Voraussetzung zur Vermarktung. Verbote und Zulassungsbeschränkungen nach dem Vorsorgeprinzip seien in der EU auch dann möglich, wenn der endgültige Beweis für die von einer Chemikalie ausgehenden Risiken noch nicht erbracht sei. In den USA seien vergleichsweise nur wenige Chemikalien verboten und die Industrieunternehmen nicht verpflichtet, die Sicherheit eines Stoffes nachzuweisen.
„Die Bevölkerung der USA und der EU muss bestmöglich vor gesundheitsschädlichen Chemikalien und vor fragwürdigen Agrarprodukten geschützt werden. Wir brauchen kein sogenanntes Freihandelsabkommen, dass den Verbraucherschutz schwächt“, sagte Weiger.
Mehr Informationen
- BUND-Studie „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU“
- TTIP und CETA
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