Der schwedische Stromkonzern Vattenfall hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entschädigungsregelung beim Atomausstiegs geklagt. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Novelle des Atomgesetzes von 2018 bislang gar nicht in Kraft getreten ist. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:
Kommentar zur Vattenfall-Klage: Von Profitgier getrieben – Nachbesserungen an Entschädigungsregelungen ändern jedoch nichts am Atomausstieg
von St. Anne Stiftung | 12. Nov 2020 | Netzwerk