Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Klagen von Bayer und Syngenta gegen die EU-Kommission über die Einschränkung der Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im vollen Umfang zurückgewiesen. Dazu erklärte Corinna Hölzel, Pestizidexpertin beim BUND:

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