Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Klagen von Bayer und Syngenta gegen die EU-Kommission über die Einschränkung der Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im vollen Umfang zurückgewiesen. Dazu erklärte Corinna Hölzel, Pestizidexpertin beim BUND:
Kommentar: EU-Gericht bestätigt – Artenvielfalt ist wichtiger als Unternehmensgewinne
von St. Anne Stiftung | 17. Mai 2018 | Netzwerk