Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss zweier Verordnungen zur nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland für die Förderperiode 2023 bis 2027 liegen alle politischen Entscheidungen vor, um den nationalen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission zur Prüfung einzureichen. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind jedoch mehrere Änderungen notwendig. Dazu kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

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