Am 13. Juni 2020 jährt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019, das die Tötung männlicher Küken weiterhin zulässt. Das Gericht hatte zwar das Töten der Küken nicht verboten, aber betont, dass diese Praxis weder mit dem Tierschutzgesetz noch mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar sei. Dass allein in Deutschland jährlich etwa 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet werden, EU-weit sogar über 280 Millionen, kritisiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

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