Der Bundesrat soll noch am Freitag über die Verlängerung des §13b des BauGB abstimmen, um die bislang befristete Regelung noch einmal um weitere drei Jahre zu verlängern. Gemeinden könnten dann erneut neue Baugebiete in die freie Landschaft hinaus ausweisen — ohne eine Umweltprüfung und ohne verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: