Öko-Betriebe dürfen bei der Auszahlung der Öko-Prämien nicht benachteiligt werden. Die Auszahlung der Öko-Prämien muss pünktlich erfolgen und darf nicht um mehr als drei Monate verschoben werden!
Öko-Betriebe dürfen bei der Auszahlung der Öko-Prämien nicht benachteiligt werden. Die Auszahlung der Öko-Prämien muss pünktlich erfolgen und darf nicht um mehr als drei Monate verschoben werden!