Öko-Betriebe dürfen bei der Auszahlung der Öko-Prämien nicht benachteiligt werden. Die Auszahlung der Öko-Prämien muss pünktlich erfolgen und darf nicht um mehr als drei Monate verschoben werden!
Förderung des Öko-Landbaus in Bayern: Ministerium will neue Öko-KULAP-Verträge erst ab Ende Januar 2016 auszahlen
von St. Anne Stiftung | 24. Sep 2015 | Netzwerk