Puten in einem Mastbetrieb
Puten in einem Mastbetrieb (Symbolbild) © Tertman – Shutterstock

Im Verfahren gegen einen Putenmäster sind der Verein Menschen für Tierrechte e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt einen entscheidenden Schritt weitergekommen: Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Vereins gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart »wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit« zugelassen. Das VG Stuttgart hatte gemeint, dass eine verbandsklageberechtigte Organisation, die bei der zuständigen Behörde beantragt, gegen einen Tierhalter vorzugehen, bereits bei der Einreichung des Antrags ihr gesamtes Wissen zu dem Fall preisgeben müsse. Das hätte Tierschützer dazu verpflichtet, gleich zu Beginn eines möglichen Verfahrens die Identität von Hinweisgebern aus der Nachbarschaft, Whistleblowern oder anderen Informanten offenzulegen. Tatsächlich wäre eine solche Regelung das weitgehende Ende der Verbandsklage in Baden-Württemberg gewesen.

Tierschutzwidrige Bedingungen im Putenstall

Menschen für Tierrechte hatte mit finanzieller Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung Verbandsklage gegen einen Putenhalter im Kreis Schwäbisch Hall erhoben. Stallfilmer hatten in dem Betrieb tierschutzwidrige Haltungsbedingungen dokumentiert. Menschen für Tierrechte hat daraufhin beim zuständigen Veterinäramt beantragt, dagegen einzuschreiten. Doch die Behörde sah keine Notwendigkeit zu handeln. Deshalb reichte der Verein eine Untätigkeitsklage beim VG Stuttgart ein. Dieses wies die Klage mit der Begründung ab, der Antrag an das Veterinäramt sei zu unpräzise gewesen und habe nicht alle vorhandenen Informationen offengelegt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Identität von Informanten bleibt geschützt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass Menschen für Tierrechte gegen diese Entscheidung doch Berufung einlegen kann. Die Richter folgten der Argumentation der Tierschützer, dass die Anforderungen des VG Stuttgart an den Antrag an das Veterinäramt zu hoch seien. Es habe vollkommen ausgereicht, ein Einschreiten gegen die Putenhaltung zu beantragen, ohne bereits das gesamte Wissen zu dem Fall zu offenbaren. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs garantiert, dass auch weiterhin die Identität von Informanten in der frühen Phase eines solchen Verfahrens geschützt bleibt.

Weiterführende Informationen

  • Hintergründe zur Klage.
  • Dem gemeinnützigen Verein Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V. wurde die Anerkennung zur Erhebung von Verbandsklagen im Tierschutz am 19. Dezember 2016 staatlich verliehen.
  • Die gemeinnützige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt finanziert die Klage.

Der Artikel Etappensieg bei Mastputen-Klage wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.

http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell