Am 28. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat für die Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, ein solches Register umzusetzen. [1] Mit einer solchen bundesweiten Datenbank könnten künftig viele Fälle von schwerer Tierquälerei verhindert werden.

Bundesrat stimmt für Tierquäler:innen-Register – Umsetzung liegt bei der Bundesregierung

Ende Oktober 2022 stimmte der Bundesrat auf Antrag des Landes Brandenburg mehrheitlich für die Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote. Dem Entschließungsantrag entsprechend ist es nun Aufgabe der Bundesregierung, ein solches Register zu erarbeiten und einzuführen.

Wir von PETA Deutschland begrüßen diese wichtige Entscheidung des Bundesrats und appellieren an die Bundesregierung, das Register so schnell wie möglich zu realisieren.

„Wir begrüßen das bundesweite Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ausdrücklich, denn regelmäßig entziehen sich Menschen, die Tiere gequält oder schwer vernachlässigt haben, der behördlichen Aufsicht durch einen Umzug. In einem neuen Landkreis fangen sie dann neu an, ohne dass das örtliche Veterinäramt die Vorgeschichte und etwaige Tierhalteverbote kennt. Durch das Register können künftig Fälle von schwerer Tierquälerei durch engmaschige behördliche Kontrollen schon im Vorfeld verhindert werden, daher erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine zeitnahe Umsetzung der Bundesratsentschließung.“

Peter Höffken, PETA Deutschland

Bundesweite Datenbank würde unzählige Tiere besser vor Leid schützen

In Deutschland sind Halter:innen dazu verpflichtet, Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Den Tieren dürfen keine Schmerzen, vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden. Die zuständigen Behörden können Halter:innen, die wiederholt oder grob gegen diese Grundsätze verstoßen und einem Tier dadurch erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen, Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt haben, das Halten und Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art untersagen (§ 16a Tierschutzgesetz).

Um Tiere vor Schmerzen und Leiden zu schützen, können Behörden laut Tierschutzgesetz in bestimmten Fällen das Halten oder Betreuen von Tieren verbieten. In der Praxis lassen sich solche Verbote für die private und gewerbliche Tierhaltung insbesondere bei Umzügen in einen anderen Landkreis jedoch nur schwer kontrollieren, da es aktuell kein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gibt – eine bundesweit zugängliche Datenbank wäre ein wirksamer Ansatz, Tiere in privater und gewerblicher Haltung besser zu schützen. [1]

Helfen Sie, Heimtiere vor Leid durch Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen

Der Beschluss des Bundesrats für ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ist ein wichtiger Schritt, um schwere Fälle von Tierquälerei präventiv zu verhindern.

Insgesamt ist aber auch eine Reform des Tierschutzgesetzes und eine Aufstockung der Behörden-Kapazitäten längst überfällig. Denn bis heute sind unzählige Tiere massivem Leid weitgehend schutzlos ausgeliefert, weil es an entsprechenden Gesetzen fehlt oder Vergehen nicht konsequent verfolgt und bestraft werden.

Viele sogenannte Haustiere und Nutztiere werden hierzulande beispielsweise unter Bedingungen gehalten, die in keiner Weise ihrer Natur und ihren Bedürfnissen entsprechen: Meist sind Käfige zu klein und es fehlt den Tieren an ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten.

Obwohl es die meisten Tierhalter:innen in der Regel gut meinen, leiden viele „Haustiere“ in Deutschland schrecklich unter ihren Lebensbedingungen. Unterschreiben Sie unsere Petition für ein Heimtierschutzgesetz, damit unsere tierischen Mitbewohner besser geschützt werden.

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