Hummer mit zusammengebundenen Scheren
© ex0rzist – Shutterstock

Hummer gehören zu den wenigen Tierarten, die in Deutschland lebendig als Lebensmittel verkauft werden dürfen. Ihr Transport und ihre »Hälterung«, also die Aufbewahrung lebender Tiere, erregt immer wieder Anstoß – auch bei Tierärztinnen und Tierärzten. Ein Berliner Veterinäramt hatte einem Händler dazu Auflagen gemacht, die dieser nicht akzeptieren wollte. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Leidensfähigkeit von Hummern und anderen Krebstieren anerkannt. Damit haben die RichterInnen für diese Gruppe von Wirbellosen den Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden eingefordert. Die Entscheidung vom 15. Februar gilt als richtungweisend, denn bislang gab es zu dieser Frage noch kein Urteil.

Vorgeschichte

Das Veterinäramt Spandau hatte einem Lebensmittelgroßmarkt der »METRO Cash and Carry GmbH« bereits 2013 tierschutzrechtliche Maßnahmen zur Haltung lebender Hummer und anderer Krebstiere angeordnet. Grundlage der Anordnung ist das Tierschutzgesetz, nach dem Tiere artgerecht zu halten sind. Die zuständigen Behörden können bei Verstößen Änderungen erzwingen. Dagegen reichte der Großhandelsmarkt 2014 beim Verwaltungsgericht Klage ein.

Die Amtstierärztinnen des Spandauer Bezirksamts hatten nach Kontrollen in dem Einkaufsmarkt eine Reihe von Missständen bemängelt. Unter anderem kritisierten sie die unzureichende Abdunkelung der Becken, die zu hohe Anzahl der darin untergebrachten Tiere sowie fehlende Rückzugsmöglichkeiten. Hummer sind in der Natur Einzelgänger und der Kontakt zu Artgenossen führt zu Stress und Aggressionen. Darüber hinaus forderte das Veterinäramt, keine Hummer mehr lebend zu verkaufen.

Leidensfähigkeit belegt

Noch zu Beginn des Verfahrens hatte der Lebensmittelgroßhändler die Leidensfähigkeit von Hummern bestritten. Es sei nicht nachgewiesen, ob ein Hummer Stress empfinde oder einfach aus Reflex Licht und den engen Kontakt zu Artgenossen meide. Der Sachverständige Jan Wolter, Vizepräsident der Tierärztekammer Berlin, konnte das überzeugend widerlegen: Wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, haben Hummer die Fähigkeit, Angst und Stress zu empfinden. Sie sind somit leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes. Daher habe die Veterinärbehörde auch die Möglichkeit, bei Missständen zu handeln.

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht diese Auffassung. Es sei ein Gebot des Tierschutzgesetzes, das Leid der Tiere möglichst gering zu halten, so der vorsitzende Richter.

Weitere Klärung in der nächsten Instanz?

Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils die Möglichkeit zugelassen, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Diese Entscheidung ist nach Ansicht der Anwälte der beklagten Behörde wichtig für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Tierschutzgesetz. Denn damit besteht die Aussicht, Fragen zur Hälterung von Hummern von einer höheren Instanz gerichtlich klären zu lassen.

Einen Teil der Auflagen des Veterinäramts an den Einkaufsmarktbetreiber erklärte das Gericht in seinem Urteil für rechtmäßig. Demnach dürfen Veterinärbehörden auch bei der Haltung von wirbellosen Tieren wie Hummern zum Schutz der Tiere eingreifen. Die Metro muss nach Auffassung des Gerichts jedem Hummer Einzel-Rückzugsmöglichkeiten und statt bislang 250 cm² nun 290 cm² Platz bieten. Trotz der kleinen Steigerung: Das entspricht nicht einmal einer halben DIN-A4-Seite.

In sechs Punkten der veterinärbehördlichen Anordnung konnten sich Bezirksamt und Metro schon vor der Urteilsverkündung einigen. Bei den übrigen sieben Auflagen der Behörde, u. a. zu geforderten Wasserparametern und Dokumentationspflichten, sah das Gericht jedoch keine Rechtsgrundlage. Auch das Verbot des Veterinäramts, überhaupt lebende Hummer zu verkaufen, sei unwirksam. Eine so weitreichende Entscheidung sollte der Gesetzgeber treffen, keine Behörde, die lediglich Vollzugsaufgaben habe.

Fazit zum Hummer-Urteil

Der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann, begrüßte das erste Urteil zur tierschutzgerechteren Hälterung von Hummern. Zwar sei das Urteil in den Details nur zum Teil befriedigend, so Tiedemann. Immerhin stärke es aber dem Veterinäramt als Vollzugsbehörde den Rücken, um sich in der nächsthöheren Instanz für einen besseren Umgang mit Hummern einzusetzen.

»Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes fordert für alle Tiere – eben auch für Wirbellose wie Krebse –, dass sie ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen«, zitiert Gutachter Jan Wolter die Gesetzeslage in der Pressemitteilung der Bundestierärztekammer.

Darum muss geklärt werden, ob der Verkauf lebender Hummer aus Nordamerika aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten werden sollte. Denn diese Tiere werden auf dem weiten Transport nicht tierschutzgerecht untergebracht. Die wild gefangenen, ausschließlich im Wasser lebenden Tiere kommen von dort per Luftfracht nach Deutschland. Sie werden dabei lediglich in feuchten Transportboxen gehalten und mit zusammengebundenen Scheren aufeinander gestapelt. Viele sterben auf dem langen Weg. Daher kommt dem Transport eine hohe tierschutzrechtliche Bedeutung zu. Zudem müssen die Hummer in den Herkunftsländern vor dem Transport tage- bis wochenlang in Becken ohne Nahrung zubringen. Das soll verhindern, das Wasser darin durch Ausscheidungen zu verschmutzen.

Aus unserer Sicht ist das Urteil in der Hauptfrage äußerst positiv ausgefallen: Dass Hummer leiden können, ist jetzt endlich gerichtlich bestätigt. In den Nebenfragen hätte das Urteil zwar erfreulicher ausfallen können, aber dies kann man in der ersten Instanz nicht unbedingt erwarten.

Mehr über Hummer

Hummer können schätzungsweise bis zu 100 Jahre oder älter werden. Sie sind zu kognitiven Leistungen wie Lernen, Erinnern und Assoziieren fähig. Mehr über Hummer und andere Krebstiere erfahren Sie in unserem Grundlagenartikel.

Der Artikel Gericht erkennt Leiden der Hummer an wurde von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt veröffentlicht.

http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell